Eva-Maria Glathe-Braun - Bundestagskandidatin DIE LINKE für den Wahlkreis Ulm


 

Frage 1: Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?

Antwort:  Ja

Wir wollen nicht, dass überkommene und real diskriminierende Privilegien der Ehe beibehalten oder ausgeweitet werden. Auch Schwule und Lesben sollen heiraten können. 

Frage 2: Steuerliche Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Antwort:  Ja

DIE LINKE fordert die vollständige Gleichstellung auch im Steuerrecht.Doch der besondere Schutz und die Förderung durch Staat und Gesellschaft sollen in Zukunft nicht Ehepaaren sondern denjenigen zu Gute kommen, die mit Kindern oder Pflegebedürftigen leben und deshalb eine Kompensation daraus erwachsender Nachteile benötigen.

Frage 3: Öffnung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare?

Antwort:  Ja

Auch im Adoptionsrecht findet weiterhin eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare stett. DIE LINKE fordert die vollständige Gleichstellung in allen Bereichen, vom Steuer- bis zum Adoptionsrecht.

Frage 4: Abchaffung eines Rechtsinstituts für Regenbogenfamilien, die aus mehr als zwei Elternteilen bestehen im Hinblick auf das Sorgerecht?

Antwort:  Ja

Für DIE LINKE ist die Anerkennung der Vielfältigkeit aller diskriminierungsfreien Familienformen und Lebensweisen leitendes Prinzip: Einelternfamilien, Singles, zusammenlebende Freunde, Verwandte, Patchwork-Familien, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich gegen Ehe und Lebenspartnerschaft entschieden haben.

Frage 5: Abschaffung des Ehegattensplittings und Reformierung des Steuerrechts zu Gunsten von Versorgungsgemeinschafen?

Antwort:  Ja

Die tatsächlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen, das Zusammenleben mit Kindern sollen steuerlich gefördert und im Rentenrecht ausgeglichen werden. Das Ehegattensplitting wird abgeschafft. Damit wird auch die steuerliche Benachteiligung von Lesben und Schwulen beendet.

Frage 6: Volles Adoptionsrecht für Partner/-innen in eingetragenen Lebenspartnerschaften?

Antwort:  Ja

DIE LINKE fordert die vollständige Gleichstellung in allen Bereichen, vom Steuer- bis zum Adoptionsrecht. Es geht um das Wohl des Kindes und dies betrifft in Deutschland schon jedes achte Kind.

Frage 7: Schaffung eines Rechtsinstituts ohne gegenseitige finanzielle Ansprüche für zwei oder mehr Menschen, dass es den Mitgliedern der Lebensgemeinschaft nach der Eintragung im Standesamt erlaubt, ihre Lebensgemeinschaft gegenüber Dritten zu dokumentieren, z.B. im Krankenhaus?

Antwort:  Ja

Für DIE LINKE ist die Anerkennung der Vielfältigkeit aller diskriminierungsfreien Familienformen und Lebensweisen leitendes Prinzip, sie tragen füreinander Verantwortung und sollen das auch dokumentieren können. Niemand soll in Belastungssituationen allein gelassen werden.

Frage 8: Zulassung der Insemination für alle Frauen mit Kinderwunsch?

Antwort:  Ja

Zur Diskriminierung zählt auch der Ausschluss nicht verheirateter und lesbischer Frauen von der assistierten Reproduktionsmedizin zu zählen. Für DIE LINKE ist die Anerkennung der Vielfältigkeit aller diskriminierungsfreien Familienformen und Lebensweisen leitendes Prinzip

Frage 9: Abschaffung der Altersgrenze im Adoptionsverfahren ( z.Zt. 70 Jahre)?

Antwort:  Ja

k.A.

Frage 10: Eigenverantwortliche Festlegung des Geschlechts durch Eintragung im Personenstandsregister mit dem 16. Lebensjahr?

Antwort:  Ja

DIE LINKE unterstützt Transgender in ihrem Kampf um Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identitäten. Die Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens ist ein erster Schritt zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts von Trans-Personen. Entsprechend ist die Veränderung des Vornamens und des Personenstandes für Intersexuelle und Transgender auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei zu regeln.

Frage 11: Verbot aller nicht medizinisch gebotenen Operationen ohne Einwilligung der Betroffenen (z.B. intersexuelle Kinder)?

Antwort:  Ja

Intersexuelle Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen fordern seit langem das Verbot von nicht medizinisch - indizierten, frühkindlichen Operationen zum Zwecke der Geschlechtsangleichung. DIE LINKE schließt sich diesen Forderungen an.
Operationen an Intersexuellen dürfen erst durchgeführt werden, wenn diese selbst einwilligungsfähig sind und ihre Zustimmung gegeben haben.

 
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Anmerkung zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Versand der Fragebögen an die Bundestagskandidaten, war die Steuerliche Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften noch nicht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und von der aktuellen Bundesregierung umgesetzt. Zur Vollständigkeit haben wir jedoch diese Frage mit hier aufgenommen.